Man sieht eine Hand auf einem Schreibtisch, die etwas in einen Taschenrechner eingibt. Die andere Hand sieht man verschwommen im Hintergrund, die etwas auf einem Blatt Papier aufschreibt.
Im Hinblick auf anfallende Kosten und Steuern herrscht am Anfang des Immobilienverkaufs immer große Unsicherheit. Es ist daher empfehlenswert eine genaue Übersicht zu erstellen.

Haus- und Wohnungsverkauf: Kosten und Steuern beim Verkauf Ihrer Immobilie

Sie besitzen ein Haus oder eine Wohnung und überlegen die Immobilie zu verkaufen? Die wichtigsten Fragen zu Steuern, Provisionen und anderen Kosten beim Immobilienverkauf beantworten wir Ihnen in diesem Beitrag.

Bild von Svenja Hürter

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Letztes Update: 14. April 2023
Kosten und Steuern beim Immobilienverkauf

Alles auf einen Blick

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  1. Energieausweis
  2. Löschung der Grundschuld
  3. Notar
  4. Makler
  5. Grunderwerbsteuer
  6. Spekulationssteuer
  7. Grundsteuer
  8. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Welche Kosten fallen beim Verkauf Ihrer Immobilie an?

Die Kosten für den Verkauf einer Immobilie in Deutschland variieren je nach Art und Wert der Immobilie sowie nach Region und gewähltem Verkaufsprozess. Im Folgenden sind einige der wichtigsten Kostenpunkte aufgeführt:

  • Energieausweis: Bevor Sie Ihre Immobilie verkaufen können, müssen Sie einen Energieausweis erstellen lassen. Dieser bietet Kaufinteressenten wichtige Information zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten der Immobilie. Gesetzlich sind Sie dazu verpflichtet, bestimmte Kenndaten schon in der Wohnungsanzeige mit anzugeben. Wer Ihnen den Energieausweis ausstellt, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Meist sind die unteren Bauaufsichtsbehörden oder Bauordnungsämter der Kommunen oder Landkreise dafür verantwortlich. Die Kosten hierfür variieren je nach Art und Größe der Immobilie.
  • Löschung der Grundschuld: Wenn Ihre Immobilie noch mit einer Grundschuld belastet ist, müssen Sie die Löschung dieser veranlassen und bezahlen. Eine Löschung ist nur möglich, wenn der Kredit vollständig getilgt ist. Die Kosten dafür hängen von der Höhe der Grundschuld ab und belaufen sich meist auf 0.2 Prozent. Ist der Kredit noch nicht abgezahlt und es kommt zur Übertragung der Grundschuld an den Käufer trägt dieser die Kosten.
Eine unerkennbare Notarin beglaubigt den Kaufvertrag der Immobilie notariell.
Die notarielle Beglaubigung des Kaufvertrags.
  • Notar: Beim Immobilienverkauf ist die Beteiligung eines Notars in der Regel unerlässlich. Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und werden in den meisten Fällen vom Käufer getragen. Sie können je nach Wert der Immobilie und der Komplexität des Kaufvertrags variieren. Die genaue Höhe der Notarkosten lässt sich daher nicht pauschal benennen und hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel belaufen sich die Notarkosten jedoch auf etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Der Notar übernimmt meist folgende Aufgaben: Entwurf und Beurkundung des Kaufvertrags, unabhängige und neutrale Beratung der Vertragsparteien, Überprüfung der Grundbuch- und Eigentumsverhältnisse, Abwicklung des Kaufpreises, Eintragung ins Grundbuch, sowie steuerliche Angelegenheiten.
  • Makler: Wenn Sie einen Makler beauftragen, um Ihre Wohnimmobilie zu verkaufen, müssen Sie in der Regel eine Provision zahlen. Die Höhe kann zwischen 3 und 7 Prozent des Verkaufspreises liegen und wird vom Verkäufer oder beiden Parteien getragen. Verkaufen Sie ein Einfamilienhaus (inklusive etwaiger Einliegerwohnungen) oder eine Wohnung, dann können Sie von der Teilung der Maklerprovision Gebrauch machen. Handelt es sich bei der Immobilie um ein Mehrfamilienhaus, muss der Verkäufer einen höheren Anteil der Provision zahlen. Grundsätzlich gilt, dass der Käufer bei der Immobilienvermittlung nicht mehr bezahlen darf als der Verkäufer.

Diese Liste ist nicht abschließend und es können je nach individuellen Umständen weitere Kosten anfallen. So müssen Sie zum Beispiel mit Kosten zur Erstellung eines Wertgutachtens, Reparatur- und Instandhaltungskosten, Werbekosten, Wohnungseigentümergemeinschaft-Kosten, Grundbuchkosten, Steuerberatungskosten und Umzugskosten im weiteren Verlauf rechnen.

Welche Steuern kommen beim Immobilienverkauf auf Sie zu?

Beim Verkauf einer Immobilie fallen verschiedene Steuern an, die je nach individueller Situation und Dauer des Besitzes unterschiedlich ausfallen können. Hier ein Überblick über die wichtigsten Steuern, die auf Sie zukommen können.

  • Grunderwerbsteuer: Die Grunderwerbsteuer wird fällig, wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt. In der Regel beträgt sie zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises, je nach Bundesland, und fällt nur einmalig an. Wer die Steuer zahlt, wird im Kaufvertrag festgehalten und von dem Notar beurkundet. Grundsätzlich übernimmt der Käufer die Grunderwerbsteuer, damit er/sie zur rechtmäßigen Eigentümerin oder Eigentümer der Immobilie wird. Diese Steuer fällt nicht an, wenn an ein direktes Familienmitglied verkauft wird.
  • Spekulationssteuer: Verkauft man eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren gewinnbringend ohne sie selbst bewohnt zu haben, kann die Spekulationssteuer anfallen. Diese wird am Verkaufsgewinn bemessen und wird vom Verkäufer entrichtet. Verkauft man die Immobilie erst nach 10 Jahren oder hat die Immobilie ausschließlich selbst bewohnt, fällt keine Spekulationssteuer an. Dies gilt auch, wenn die Wohnung vermietet war, das Mietverhältnis gekündigt wurde und man im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst darin gewohnt hat.
Nahaufnahme einer unerkennbaren Frau, die mit ihrer Steuererklärung beschäftigt ist und ihre Finanzen berechnet.
Einige der anfallenden Steuern müssen meist vom Käufer getragen werden.
  • Grundsteuer: Als Immobilienverkäufer müssen Sie in der Regel keine Grundsteuer mehr zahlen, da sie von der Person entrichtet wird, die am 1. Januar des jeweiligen Jahres als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Wenn Sie also vor dem Verkauf der Immobilie aus dem Grundbuch gelöscht wurden, müssen Sie auch keine Grundsteuer mehr zahlen. Allerdings kann es sein, dass Sie als Verkäufer anteilig für das laufende Jahr die Grundsteuer zahlen müssen, wenn der Verkauf im Laufe des Jahres erfolgt. In diesem Fall wird die Grundsteuer zwischen Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag aufgeteilt. Dies ist jedoch von Land zu Land unterschiedlich und sollte im Vorfeld mit einem Steuerberater oder Notar geklärt werden.
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer: Wenn Sie eine Immobilie erben oder verschenken, kann Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfallen. Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Verwandtschaftsverhältnis und dem Wert der Immobilie.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Steuern je nach Situation und Bundesland unterschiedlich sind. Es empfiehlt sich, einen Steuerberater oder Anwalt zu konsultieren, um die individuellen steuerlichen Auswirkungen des Immobilienverkaufs zu ermitteln.

Das Wichtigste im Überblick

Was?Wie viel?Wer zahlt?
Energieausweis 50 -500 € Verkäufer
Löschung der Grundschuld 0,2% der Grundschuld Verkäufer
Notar ca. 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises Käufer
Makler 3-7% des Verkaufspreises Verkäufer oder beide Parteien
Grunderwerbsteuer 3,5-6,5% des Kaufpreises Käufer
Spekulationssteuer variiert und wird durch den Einheitswert, die Grundsteuermesszahl und den Hebesatz berechnet Käufer (und Verkäufer evtl. anteilig)
Erbschafts- und Schenkungssteuer abhängig von Verwandtschaftsverhältnis, Wert der Immobilie etc. Erbe/Beschenkte

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