Haus- und Wohnungsverkauf: Kosten und Steuern beim Verkauf deiner Immobilie
Du besitzt ein Haus oder eine Wohnung und überlegst die Immobilie zu verkaufen? Die wichtigsten Fragen zu Steuern, Provisionen und anderen Kosten beim Immobilienverkauf beantworten wir dir in diesem Beitrag.
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Welche Kosten fallen beim Verkauf deiner Immobilie an?
Die Kosten für den Verkauf einer Immobilie in Deutschland variieren je nach Art und Wert der Immobilie sowie nach Region und gewähltem Verkaufsprozess. Im Folgenden sind einige der wichtigsten Kostenpunkte aufgeführt:
- Energieausweis: Bevor du deine Immobilie verkaufen kannst, musst du einen Energieausweis erstellen lassen. Dieser bietet Kaufinteressenten wichtige Information zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten der Immobilie. Gesetzlich bist du dazu verpflichtet, bestimmte Kenndaten schon in der Wohnungsanzeige mit anzugeben. Wer dir den Energieausweis ausstellt, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Meist sind die unteren Bauaufsichtsbehörden oder Bauordnungsämter der Kommunen oder Landkreise dafür verantwortlich. Die Kosten hierfür variieren je nach Art und Größe der Immobilie.
- Löschung der Grundschuld: Wenn deine Immobilie noch mit einer Grundschuld belastet ist, musst du die Löschung dieser veranlassen und bezahlen. Eine Löschung ist nur möglich, wenn der Kredit vollständig getilgt ist. Die Kosten dafür hängen von der Höhe der Grundschuld ab und belaufen sich meist auf 0.2 Prozent. Ist der Kredit noch nicht abgezahlt und es kommt zur Übertragung der Grundschuld an den Käufer trägt dieser die Kosten.
- Notar: Beim Immobilienverkauf ist die Beteiligung eines Notars in der Regel unerlässlich. Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und werden in den meisten Fällen vom Käufer getragen. Du kannst je nach Wert der Immobilie und der Komplexität des Kaufvertrags variieren. Die genaue Höhe der Notarkosten lässt sich daher nicht pauschal benennen und hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel belaufen sich die Notarkosten jedoch auf etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Der Notar übernimmt meist folgende Aufgaben: Entwurf und Beurkundung des Kaufvertrags, unabhängige und neutrale Beratung der Vertragsparteien, Überprüfung der Grundbuch- und Eigentumsverhältnisse, Abwicklung des Kaufpreises, Eintragung ins Grundbuch, sowie steuerliche Angelegenheiten.
- Makler: Wenn du einen Makler beauftragst, um deine Wohnimmobilie zu verkaufen, musst du in der Regel eine Provision zahlen. Die Höhe kann zwischen 3 und 7 Prozent des Verkaufspreises liegen und wird vom Verkäufer oder beiden Parteien getragen. Verkaufst du ein Einfamilienhaus (inklusive etwaiger Einliegerwohnungen) oder eine Wohnung, dann kannst du von der Teilung der Maklerprovision Gebrauch machen. Handelt es sich bei der Immobilie um ein Mehrfamilienhaus, muss der Verkäufer einen höheren Anteil der Provision zahlen. Grundsätzlich gilt, dass der Käufer bei der Immobilienvermittlung nicht mehr bezahlen darf als der Verkäufer.
Diese Liste ist nicht abschließend und es können je nach individuellen Umständen weitere Kosten anfallen. So musst du zum Beispiel mit Kosten zur Erstellung eines Wertgutachtens, Reparatur- und Instandhaltungskosten, Werbekosten, Wohnungseigentümergemeinschaft-Kosten, Grundbuchkosten, Steuerberatungskosten und Umzugskosten im weiteren Verlauf rechnen.
Welche Steuern kommen beim Immobilienverkauf auf dich zu?
Beim Verkauf einer Immobilie fallen verschiedene Steuern an, die je nach individueller Situation und Dauer des Besitzes unterschiedlich ausfallen können. Hier ein Überblick über die wichtigsten Steuern, die auf dich zukommen können.
- Grunderwerbsteuer: Die Grunderwerbsteuer wird fällig, wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt. In der Regel beträgt sie zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises, je nach Bundesland, und fällt nur einmalig an. Wer die Steuer zahlt, wird im Kaufvertrag festgehalten und von dem Notar beurkundet. Grundsätzlich übernimmt der Käufer die Grunderwerbsteuer, damit er/sie zur rechtmäßigen Eigentümerin oder Eigentümer der Immobilie wird. Diese Steuer fällt nicht an, wenn an ein direktes Familienmitglied verkauft wird.
- Spekulationssteuer: Verkauft man eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren gewinnbringend ohne sie selbst bewohnt zu haben, kann die Spekulationssteuer anfallen. Diese wird am Verkaufsgewinn bemessen und wird vom Verkäufer entrichtet. Verkauft man die Immobilie erst nach 10 Jahren oder hat die Immobilie ausschließlich selbst bewohnt, fällt keine Spekulationssteuer an. Dies gilt auch, wenn die Wohnung vermietet war, das Mietverhältnis gekündigt wurde und man im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst darin gewohnt hat.
- Grundsteuer: Als Immobilienverkäufer musst du in der Regel keine Grundsteuer mehr zahlen, da sie von der Person entrichtet wird, die am 1. Januar des jeweiligen Jahres als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Wenn du also vor dem Verkauf der Immobilie aus dem Grundbuch gelöscht wurdest, musst du auch keine Grundsteuer mehr zahlen. Allerdings kann es sein, dass du als Verkäufer anteilig für das laufende Jahr die Grundsteuer zahlen musst, wenn der Verkauf im Laufe des Jahres erfolgt. In diesem Fall wird die Grundsteuer zwischen Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag aufgeteilt. Dies ist jedoch von Land zu Land unterschiedlich und sollte im Vorfeld mit einem Steuerberater oder Notar geklärt werden.
- Erbschafts- und Schenkungssteuer: Wenn du eine Immobilie erbst oder verschenkst, kann Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfallen. Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Verwandtschaftsverhältnis und dem Wert der Immobilie.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Steuern je nach Situation und Bundesland unterschiedlich sind. Es empfiehlt sich, einen Steuerberater oder Anwalt zu konsultieren, um die individuellen steuerlichen Auswirkungen des Immobilienverkaufs zu ermitteln.
Das Wichtigste im Überblick
Was? | Wie viel? | Wer zahlt? |
---|---|---|
Energieausweis | 50 -500 € | Verkäufer |
Löschung der Grundschuld | 0,2% der Grundschuld | Verkäufer |
Notar | ca. 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises | Käufer |
Makler | 3-7% des Verkaufspreises | Verkäufer oder beide Parteien |
Grunderwerbsteuer | 3,5-6,5% des Kaufpreises | Käufer |
Spekulationssteuer | variiert und wird durch den Einheitswert, die Grundsteuermesszahl und den Hebesatz berechnet | Käufer (und Verkäufer evtl. anteilig) |
Grundsteuer | variiert je nach Bundesland & Größe der Immobilie, im Schnitt ca. 320 bis 770 Euro | Käufer/Verkäufer |
Erbschafts- und Schenkungssteuer | abhängig von Verwandtschaftsverhältnis, Wert der Immobilie etc. | Erbe/Beschenkte |
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